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Di., 12/06/2012 - 20:45
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Das sind meine privat Notizen, keine Rechtsberatung oder rechtlich solide Aussagen.
Wiki Artikel mit Musterrechnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Umsatzsteuer allgemein
http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer.htmRechnung
http://www.bdp-aktuell.de/51/vorsteuerabzug.htmRechnungs Nummern? Was beachten
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/welcher-nummernkreis-fur-die-rechnungsnummer-ist-zulassig http://www.akademie.de/wissen/fortlaufende-rechnungsnummer http://www.akademie.de/wissen/pflichtangaben-auf-rechnungenSteuer, Inland, Ausland usw
Jetzt wird es lustig, mach dich auf Wahnsinn gefasst. Das ist nur Recherche, keine Garantie für nix. http://www.finanzfrage.net/frage/ust-bei-internationalem-onlineverkauf Vielen Dank an den Author für folgenden Artikel http://www.goetzbuchholz.de/UStAusland.htmLeistungsort für Katalogleistungen
http://www.rechnungswesen-antwort.de/unternehmenssteuern/umsatzsteuer/sonstige-leistung/mehrwertsteuerpaket-2010-leistungen-nach--3a-abs-4-satz-2-ustg.phpPrivatperson
Grunsätzlich Leistungen, bei denen der ausländische Kunde eine Privatperson oder eine Institution ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, dann gilt der Umsatz als "am Sitz des (leistenden) Unternehmers" ausgeführt, d.h die Rechnung weist den deutsche Umsatzsteuersatz auf(und wird an das Finanzamt abgeführt, momentan 19%). Ob der Kunde in einem Land der EU oder außerhalb wohnt, ist hier egal. Auch hier gibt es wie immer zig AusnahmenVAT
Es muss die eigene und die VAT des Käufers auf die Rechnung. Bei der muss Umsatzsteuervoranmeldung muss diese VAT angegeben werden (in Zeile 21 – "innergemeinschaftliche Lieferungen"). WTF? ich verkaufe ein Iconset für 10€ an 1000 Leute und soll nun manuell 1000 VATS eintragen????? SERIOUSLY!!!!Warenlieferung innerhalb der EU/Ausland
http://www.henryklippert.com/2011/erfolgreich-ins-ausland-verkaufen-serie-internationalisierung-teil-1-umsatzsteuer-schwellenbetraege/ http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367200/umsatzsteueridentnummer.html;jsessionid=919120BDB1600B7DB11E7ACB62E4A569.repl21 http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/971988/Steuern_und_Abgaben_grenzueberschreitend.html;jsessionid=031151D1DDA46BE09A905073DF4B5A83.repl23 http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367156/USt_grenzueber_Dienstleistungen.html;jsessionid=C25F5C0FC43827A06EA0552C6E6E0A0D.repl2 http://www.hannover.ihk.de/index.php?id=17125 http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungsfaelle-und-Vorschriften.html SEHR GUT http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm SEHR GUT mit GRAFIK, verkauf von Software (ich glaub das ist veraltet, nicht sicher) http://www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Lieferung_von_Software_-_was_ist_zu_beachten Lieferung Software ins Ausland http://www.steuerbuero-theis.de/PDF/EU-Mehrwertsteuerpaket.pdf Guter Artikel mit Beispielen Mit Info was auf die Rechnung muss. http://www.hk24.de/international/export/exportvorschriften/binnenmarkt_eu_vorschriften/367200/umsatzsteueridentnummer.html#22Softwarelieferungen ins Ausland
http://www.stade.ihk24.de/international/Steuern_im_Aussenwirtschaftsverkehr/1130498/SoftwareverkaeufeinsAusland.html;jsessionid=C874D0D7120CD6D97281C1A0273E5B29.repl23 interessante Infos zu Lieferungen in Drittland (sprich nicht eu)Was sind sonstige Leistungen?
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sonstige-leistungen.html http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ort-der-sonstigen-leistung-katalogleistung.htmlPrüfung der VAT
http://www.steuerberatung-tybusch.de/service/tipps-und-infos/ust-id-nummer-check.html Geht theoretisch hier: http://evatr.bff-online.de/eVatR Ich habs jetzt manuell mit mehreren Firmen getestet. Bei keiner ging es 100%. Problem ist ganz einfach das manchmal der Straßenname abgekürzt wird oder die Hausnummer davor anstatt danach. Man muss hier im Prinzip bei 5 Werten exakt das treffen was in der Datenbank gespeichert ist. Achja: Nach der einfachen Bestätigung haben Sie nur drei Mal die Möglichkeit eine zugehörige qualifizierte Bestätigung durchzuführen!Prüfung VAT Deutschland
http://evatr.bff-online.de/eVatR/# ACHTUNG die Server halten dort wohl irgendwie Nachtschlaf. (Ich falle vom Stuhl vor lachen) ZITAT:- Wichtiger Hinweis:
- Über diese Schnittstelle können Sie sich täglich, in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr, die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen.
Zusammenfassende Meldung
IHK Artikel: http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367214/ZusammenfassendeMeldung.html http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Kontrollverfahren_ZM_eCommerce/Zusammenfassende_Meldungen/Zusammenfassende_Meldungen_node.html Geht wohl auch per excel mit xml macro: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Kontrollverfahren_ZM_eCommerce/Zusammenfassende_Meldungen/ZM-Datenimport/zm_Datenimport_node.html Für Drittlands-Dienstleistungen darf keine Zusammenfassende Meldung abgegeben werden. Man muss sich registrieren und kann dann mit elster die "Zusammenfassende Meldung" abgeben. Monatlich oder vierteljährlich. Ist abhängig vom Umsatz.Innergemeindschaftliche Leisungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Innergemeinschaftliche_Lieferung http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_international/innergemeinschaftliche_lieferungen/ http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367130/innergemeinschaftlich_steuerfreie_lieferungen.html | rechnungs passagen mehrsprachig info, hinweis muss in die rechnung rein- einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung, z.B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" oder "steuerfrei nach § 4 Nr.1b in Verbindung mit § 6a UStG". Nach Abschnitt 14.6 Abs. 20 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Es ist bei dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (vgl. § 14 Abs.4 Nr.8 UStG) nicht erforderlich, die genauen Paragraphen zu nennen. Es reicht aus, umgangssprachlich auf den Grund der Steuerbefreiung hizuweisen, Beispielsweise "innergemeinschaftliche Lieferung", "Ausfuhr", "steuerfreie Vermietung", "Krankentransport".
Lieferung an Drittland (nicht EU)
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/971988/Steuern_und_Abgaben_grenzueberschreitend.html;jsessionid=DF497618F8D1BDF55920E5864A7B3E00.repl22 http://www.potsdam.ihk24.de/international/EU-Binnenmarkt/1071866/Steuern_und_Abgaben_beim_grenzueberschreitenden_Dienstleistungsv.html http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/steuern-steuerrecht::27/rechnungen-an-drittlaender-die-nach-dem-reverse-charge-verfahren-handeln::4598/
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